Allgemein bildendes Gymnasium: Nach der Realschulabschlussprüfung können besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler mit bestimmten Notenvoraussetzungen in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eines allgemein bildenden Gymnasiums überwechseln und bis zur Hochschulreife gelangen. In der Multilateralen Versetzungsordnung sind die Bedingungen für einen Wechsel geregelt.
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Berufliches Gymnasium:
Fachschulen:
Berufskollegs:
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Sechta-Ries-Schule
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